§ 81 AufenthG Beantragung des Aufenthaltstitels ~ 2 1Ein Aufenthaltstitel der nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 99 Abs 1 Nr 2 nach der Einreise eingeholt werden kann ist unverzüglich nach der Einreise oder innerhalb der in der Rechtsverordnung bestimmten Frist zu beantragen 2Für ein im Bundesgebiet geborenes Kind dem nicht von Amts wegen ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zu stellen
§ 81 AufenthG Einzelnorm ~ § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels 1 Ein Aufenthaltstitel wird einem Ausländer nur auf seinen Antrag erteilt soweit nichts anderes bestimmt ist 2 Ein Aufenthaltstitel der nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 99 Abs 1 Nr 2 nach der Einreise eingeholt werden kann ist unverzüglich nach der Einreise oder innerhalb der in der Rechtsverordnung bestimmten Frist zu beantragen
§ 81 Abs 4 AufenthG Fiktion eines Aufenthaltstitels ~ Fiktion eines Aufenthaltstitels § 81 Abs 4 AufenthG verspäteter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis Befreiung vom Visumsverfahren § 5 Abs 2 Satz 2 AufenthG Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 12042006 Az 8 G 309062 entschieden dass verspätete Anträge auf Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis Fiktionswirkung nach § 81 Abs 4 AufenthG entfalten
§ 81 AufenthG Beantragung des Aufenthaltstitels ~ § 81 Abs 1 wird wie folgt gefasst „1 Ein Aufenthaltstitel wird einem bis dahin nachweist dass er die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nr 2 erfüllt § 81 Abs 4 findet keine Anwendung
Übersicht Aufenthaltstitel SGB II Leistungsanspruch ~ § 81 Abs 3 S 1 BGMitglied Sonst Erwerbsfähigkeit prüfen § 81 Abs 3 S 2 § 81 IV Abs 4 S 1 Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen Niederlassungserlaubnisse Übersicht Aufenthaltstitel SGB II Leistungsanspruch Sonderrechte Fiktionsbescheinigung sonstige Aufenthaltstitel familiäre Gründe
Fiktionsbescheinigung – Visa zum Familiennachzug ~ Soweit eine andere Aufenthaltserlaubnis bestand – wird also eine Verlängerung oder ein andere Aufenthaltstitel beantragt gilt der bisherige Status bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde fort § 81 Abs 4 AufenthG War zuvor die Erwerbstätigkeit gestattet so ist sie – bis zur Entscheidung – auch weiterhin gestattet
AufenthG Gesetz über den Aufenthalt die ~ Richtlinie 200481EG vom 29 April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren ABl EU Nr L 261 S 19
Aufenthaltstitel – Wikipedia ~ Aufenthaltstitel englisch residence permit spanisch permiso de residencia italienisch permesso di soggiorno französisch titre de séjour niederländisch verblijfstitel ist ein Rechtsbegriff aus dem Asylund Ausländerrecht der Europäischen Union
§ 82 AufenthG Mitwirkung des Ausländers ~ § 77 Schriftform Ausnahme von Formerfordernissen § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher und Verarbeitungsmedium § 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen Ausweisersatz und Bescheinigungen § 79 Entscheidung über den Aufenthalt § 80 Handlungsfähigkeit § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels § 82 Mitwirkung des
➤ Aufenthaltstitel § 81
By : nina